Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die RWE Aktiengesellschaft bietet zeitweise Verlosungen und Gewinnspiel-Aktionen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen/Verlosungen richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.

§ 1 Gewinnspiel und Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die RWE Aktiengesellschaft, Altenessener Straße 35, 45141 Essen (nachfolgend „RWE“). Weitere Informationen zu RWE finden Sie unter https://www.group.rwe/impressum.

Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

§ 2 Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RWE und der RWE-Konzerngesellschaften sowie deren Pensionäre, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem dort genau beschriebenen Zeitraum möglich.
  3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist abhängig von der vollständigen Erfüllung der jeweils innerhalb des Gewinnspiels näher beschriebenen Bedingungen. Nur solche Teilnahmen können innerhalb des Gewinnspiels berücksichtigt werden. Unzutreffende Angaben oder unvollständige Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Für verspätete oder unvollständige Eingänge kann RWE nicht verantwortlich gemacht werden.
  4. Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der Einwilligende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
  5. Die mehrfache Teilnahme ist nicht möglich.

§ 3 Durchführung und Abwicklung

  1. Der innerhalb des konkreten Gewinnspiels näher beschriebene Gewinn wird unter allen gültigen Teilnahmen verlost.
  2. Die Gewinne können von den Abbildungen abweichen.
  3. Die Aktion startet mit dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum und endet am auf der Aktionsseite angegebenen Datum.
  4. Der Gewinner wird am Werktag nach Ende des Gewinnspiels ausgelost und per E-Mail benachrichtigt.
  5. Der Name des Gewinners wird in der nächsten Ausgabe des team: Magazins veröffentlicht.
  6. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar; darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält RWE sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

§ 4 Ausschluss der Teilnahme

  1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich RWE das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
  2. Weiterhin behält sich RWE das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. In diesen Fällen werden bereits vergebene Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert.

§ 5 Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

RWE ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn infolge technischer oder sonstige Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.

§ 6 Haftung des Veranstalters

  1. RWE haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
    Sollten vorgenannte Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen werden mit einem wirksamen Inhalt aufrechterhalten, der dem unwirksamen Inhalt seinem Sinn nach am nächsten kommt.