Bördelandschaft


Unternehmerische Landwirtschaft und Integrierter Pflanzenschutz Prof. Dr. Theo Wetzel
Waldvermehrung in der Börde Forstdirektor Robert Jansen
Die Flächenstilllegung im Rahmen der europäischen Agrarpolitik: Chancen und Handlungsbedarf für den Naturschutz Hilmar Freiherr v. Münchhausen
Naturschutz mit Landwirten in der Börde am Beispiel des DBV-Bördeprojektes Thomas Muchow
Gewässersysteme als natürliche Entwicklungsachsen in der Börde Dipl.-Ing. Agr. Frank Wagener

Vortrag 1


Unternehmerische Landwirtschaft und Integrierter Pflanzenschutz

Prof. Dr. Theo Wetzel (Steinbeis-Transferzentrum "Integrierter Pflanzenschutz und Ökosysteme")

Kurzfassung
Seit über 20 Jahren wurden auf großen Agrarflächen der Magdeburger Börde sowie im Thüringer Becken intensive ökologische Untersuchungen durchgeführt. Im Mittelpunkt der Studien standen dabei epigäische Raubarthropoden: Webspinnen (Araneae), Laufkäfer (Carabidae) und Kurzflügelkäfer (Staphylinidae). Sie gelten seit Jahrzehnten in der ökologischen Forschung als wertvolle Bioindikatoren für Diversität, Stabilität und Belastbarkeit von Agrarökosystemen.

Die Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes, die in Deutschland etwa Ende der 1960er Jahre in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt worden sind, verlangen mit Nachdruck die Beachtung, Schonung und Förderung der vielfältigen ökologischen Beziehungen in den Kulturpflanzenbeständen. Die unverzichtbare Integration ökologischer Belange in die unternehmerische Landwirtschaft und den Pflanzenschutz muss indessen mit Sachkunde, Realitätsnähe und auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Ergebnisse und Aussagen erfolgen. Wichtig ist vor allem die exakte Kenntnis der aktuellen ökologischen Situation, um Fehlinterpretationen zu vermeiden und Wunschdenken sowie spekulativen Aussagen den Nährboden zu entziehen.

In der Gesamtschau haben sich auf den Feldern Mitteldeutschlands in den letzten 5 Jahrzehnten, mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar über das gesamte 20. Jahrhundert hinweg, ungeachtet der tiefgreifenden Wandlungen in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Struktur der Agrarlandschaft und auch in der Intensität der Maßnahmen des Pflanzenschutzes, mit deutlicher Betonung chemischer Verfahren, keine nachteiligen Veränderungen in der Arthropodenfauna vollzogen. Die ermittelten Artenspektren und Individuendichten wichtiger Gliedertiere, vor allem der epigäischen Raubarthropoden, liegen weit über den aus den 1950er Jahren vorliegenden Daten. Auf den großen Schlägen der neuen Bundesländer leben zudem zahlreiche ,,Rote-Liste-Arten“ aus den genannten Arthropodentaxa. Nicht selten konnten sogar unmittelbar vom Aussterben bedrohte Spezies in hohen Individuenzahlen nachgewiesen werden. Selbst einige bereits als verschollen gemeldete Vertreter wurden wiederentdeckt.

Aus der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel lassen sich somit weder Belege für einen Artenschwund, noch von einer Ausrottung von Nutzarthropoden beibringen. Gerechterweise muss auch eingestanden werden, dass es nicht gelang, in den in Rede stehenden Zeiträumen spezielle Schädlinge zu eliminieren. Ökologische "Reparaturleistungen" wie Verkleinerung der Flächen oder eine Extensivierung in Richtung des ökologischen Landbaues usw. sind demnach nicht erforderlich.

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Vortrag 2


Waldvermehrung in der Börde

Forstdirektor Robert Jansen (Staatliches Forstamt Eschweiler)

Kurzfassung
Einer kurzen einführenden Betrachtung der geschichtlich zu verzeichnenden Wellenbewegungen von Aufforstungs- und Rodungsphasen in Mitteleuropa schließt sich ein Überblick über die Waldflächen- bzw. Bewaldungsverhältnisse Nordrhein-Westfalens an. Konkrete Aussagen der Landesplanung NRW werden vorgestellt, die u.a. die Waldvermehrung im ländlichen Raum vorsieht.

Am konkreten Beispiel der Jülich-Zülpicher Börde, in der der Autor beruflich seit acht Jahren als Leiter der zuständigen Unteren Forstbehörde tätig ist, wird vorgetragen, was aus seiner Sicht für die Waldvermehrung spricht. Neben landschaftsplanerischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten werden bewusst auch die praktischen Erfahrungen bei der Anlage neuen Waldes vorgestellt, um das Themenfeld und die daraus erwachsenden Möglichkeiten umfassend darzustellen.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Waldvermehrung ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. Waldvermehrung in vielen Fällen die beste Lösung bzw. Alternative bei der erforderlichen Wahl von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ist. Waldvermehrung eine Chance für optimalen Waldbau nach neuzeitlichen Kenntnissen und Methoden bietet. Waldvermehrung angewandter, umfassender Naturschutz ist. Waldvermehrung der Schlüssel für nachhaltige und prägende Landschaftsbild- und Wohnumfeldgestaltung ist. Ausführungstechnik und geeignetes Pflanzenmaterial für Waldvermehrung ist vorhanden; wichtig sind Konzepte, die sicherstellen, dass Aussicht auf eine langfristige Erhaltung des neu angelegten Waldes besteht. Nur so kann Wald seine gesellschaftlich gewünschten und relevanten, aber auch eigentumsrechtlich erforderlichen Funktionen auf Dauer erfüllen.

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Vortrag 3


Die Flächenstilllegung im Rahmen der europäischen Agrarpolitik: Chancen und Handlungsbedarf für den Naturschutz

Hilmar Freiherr v. Münchhausen (Deutsche Wildtier Stiftung, Hamburg)

Kurzfassung
Einleitung

Kaum ein anderer Wirtschaftsbereich ist in einem so starken Maß von politischen Rahmenbedingungen abhängig wie die Landwirtschaft. Seit Jahrzehnten steuert die EU-Agrarpolitik die Art und Intensität der Bodennutzung in Europa. Mehr als die Hälfte des Haushaltes der Europäischen Union wird jedes Jahr für die Landwirtschaft ausgegeben. Noch immer wird nur ein Bruchteil dieses Geldes für Naturschutz, Landschaftspflege und eine nachhaltige ländliche Entwicklung eingesetzt. Natur und Landschaft, Flora und Fauna haben in Europa unter der Landwirtschaft und damit unter der Europäischen Agrarpolitik schwer gelitten.

Auch bei der „Flächenstilllegung“ wurde versäumt, die Belange des Umwelt- und Naturschutzes konsequent zu integrieren und so dieses Instrument im Sinne einer „Win-Win-Strategie“ sowohl für den Abbau der Überproduktion wie auch für die Schaffung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen zu nutzen.

Mit ihrem Projekt „Lebensraum Brache“ haben sich Akteure aus den Bereichen Naturschutz, Jagd und ländliche Entwicklung zusammen gefunden, um das Instrument der Flächenstilllegung stärker für den Schutz von Wildtieren in unseren Agrarlandschaften zu nutzen. Dieses vierjährige Projekt wird von den Partnern, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und der Deutschen Wildtier Stiftung, finanziert.

Die "Flächenstilllegung" – ihr Konzept und ihre Geschichte

1992 wurde das Instrument der Flächenstilllegung mit dem Ziel der Entlastung der Agrarmärkte in der EU eingeführt. Zurzeit sind Landwirte, die jährlich einen Referenzertrag von mehr als 92 t Getreide produzieren, dazu verpflichtet, einen Teil der Flächen, für die sie Flächenprämien bekommen, stillzulegen. Die Stilllegungsflächen können für ein oder über mehrere Jahre festgelegt werden. Außer dem Verbot des Ausbringens von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln gibt es seitens der EU zurzeit keine weitere Bestimmung, die auf eine wildtierfreundliche Gestaltung oder Pflege abzielt.

Entgegen der landläufigen Meinung wird jedoch auf einem Gutteil der stillgelegten Flächen kräftig gearbeitet, denn Stilllegungsflächen können dazu genutzt werden, um nachwachsende Rohstoffe (z.B. Raps für Biodiesel) anzubauen.

Diese „Stilllegungsflächen“ unterscheiden sich in ihren Umweltwirkungen von der Produktion von Nahrungs- oder Futtermitteln kaum, insbesondere weil beim Anbau nachwachsender Rohstoffe der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel erlaubt ist. Dies geschieht in Deutschland auf gut 1/3 der Stilllegungsflächen. Für wildlebende Pflanzen und Tiere ist diese Form der Brache alles andere als eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen.

In der gesamten Europäischen Union werden aktuell fast 6,5 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche stillgelegt. Für die Prämienzahlungen werden rund 1,6 Milliarden € pro Jahr ausgegeben, die zu 100 % aus EU-Mitteln finanziert werden. In Deutschland liegen davon etwa 1 Mio. ha Stilllegungsfläche.

Diese Zahlen unterstreichen, welche Bedeutung die Flächenstilllegung für die Gestalt und damit auch für den ökologischen Wert unserer Agrarlandschaften als Lebensraum für Wildtiere und –pflanzen hat. Bisher wurde jedoch in der Umsetzung der Flächenstilllegung so gut wie gar nicht auf Aspekte des Natur- und Artenschutzes Rücksicht genommen. Eine Ausnahme bilden lokale Vorhaben, die meist auf Initiative engagierter Landwirte, Jäger oder Naturschützer umgesetzt wurden.

Gleichzeitig mit der soeben beschriebenen „obligatorischen“ Flächenstilllegung wurde 1992 im Rahmen der Agrarumweltprogramme auch eine allein auf den Naturschutz ausgerichtete 10- bis 20-jährige Flächenstilllegung eingeführt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Angebot, das Landwirte annehmen können. Die Prämien dieser Maßnahme werden nur zum Teil von der Europäischen Union getragen, den Rest müssen in Deutschland Bund und Länder finanzieren. Im Rahmen dieses Programms sind in Deutschland allerdings nur wenige tausend Hektar stillgelegt.

Die EU-Agrarpolitik im Wandel – die Beschlüsse von Luxemburg

Die jüngsten Beschlüsse zur Reform der EU-Agrarpolitik wurden mit der „Zwischenbewertung“ der Gemeinsamen Agrarpolitik durch die Europäische Kommission und den im Januar 2003 veröffentlichten Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission vorbereitet. Maßgebliche Triebkräfte für den Reformschritt sind die beschlossene Erweiterung der EU nach Mittel- und Osteuropa sowie die anstehenden Verhandlungen zur Liberalisierung der Agrarmärkte im Rahmen der WTO.

In ihrem Beschluss fielen die europäischen Agrarminister in vielen Punkten hinter die ambitionierteren Reformvorstellungen der Europäischen Kommission zurück. So auch mit Blick auf das Instrument der Flächenstilllegung. Während die Kommission Umweltaspekte stärken wollte, u.a. durch ein Verbot von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen, durch die Verpflichtung zu 10-jähriger Dauerbrache und eine Verknüpfung dieser Anforderungen mit den allgemeinen Subventionen über einen „Cross Compliance“ Mechanismus, lehnten die europäischen Agrarminister diese Vorstellungen ab. Mit Blick auf die obligatorische Flächenstilllegung konnten somit keine wesentlichen Verbesserungen der agrarpolitischen Rahmenbedingungen durchgesetzt werden. Allerdings wurden die Mindestflächengrößen herabgesetzt, was in manchen Regionen für bestimmte Naturschutzziele (u.a. Streifen entlang von Hecken oder Gewässern) sinnvoll ist. Die auf Naturschutz ausgerichtete Flächenstilllegung im Rahmen der Agrarumweltprogramme bleibt ebenfalls unverändert.

Ausblick

Die Flächenstilllegung wird als Instrument der EU-Agrarpolitik zumindest mittelfristig weiter Bestand haben. Auf der europäischen Ebene ist die Integration von Anliegen des Naturschutzes bislang unzureichend. Andererseits eröffnen die Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene durchaus Spielräume, die in den einzelnen Regionen der EU genutzt werden können.

Um die über eine Million Hektar Stilllegungsflächen in Deutschland stärker als Wildtierlebensraum zu nutzen, ist ein gezieltes, auf die jeweilige Region und in Partnerschaft zwischen Landwirten, Naturschützern und anderen interessierten Akteuren abgestimmtes Konzept notwendig. Allein auf der regionalen Ebene kann entschieden werden, welche Stilllegungsform und welches Flächenmanagement aus Sicht des Naturschutzes am vorteilhaftesten ist. Auf der politischen Ebene ist eine stärkere Verknüpfung zwischen der obligatorischen Flächenstilllegung und den Agrarumweltprogrammen ebenso anzustreben wie Chancengleichheit zwischen Naturschutz und Anbau nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen.

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Vortrag 4


Naturschutz mit Landwirten in der Börde am Beispiel des DBV-Bördeprojektes

Thomas Muchow (Deutscher Bauernverband)

Kurzfassung
Der Deutsche Bauernverband führt in Kooperation mit dem Rheinischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer Rheinland und Prof. Dr. Schumacher von der Universität Bonn das Modellprojekt „Naturschutz in Bördelandschaften durch Strukturelemente am Beispiel der Kölner Bucht“ durch. Das Projekt wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert.

Das Projektgebiet ist durch intensiven Ackerbau sowie durch hohen Siedlungsdruck geprägt. Ziel des Projektes ist es, exemplarisch aufzuzeigen, wie man Naturschutzmaßnahmen – die dem Erhalt bzw. der Verbesserung der bördetypischen Artenvielfalt dienen – in landwirtschaftliche Betriebe integrieren kann.

Im Rahmen des Vortrages sollen Lösungs- bzw. konzeptionelle Ansätze für die großräumige Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen vorgestellt werden. Hinsichtlich der verfügbaren Instrumente zur Umsetzung (z.B. Eingriffsregelung, Flächenstilllegung, Agrarumweltprogramme etc.) wird der Schwerpunkt auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gelegt.

Die Projekterfahrungen und ersten Ergebnisse werden unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und planerischen Aspekte vorgestellt und sollen Ausgangspunkt für eine breite Diskussion darstellen.

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Vortrag 5


Gewässersysteme als natürliche Entwicklungsachsen in der Börde

Dipl.-Ing. Agr. Frank Wagener (Biologische Station im Kreis Neuss e.V.)

Kurzfassung
Fließgewässersysteme sind Lebensadern der Landschaft. Eine häufig durch den Menschen genutzte Funktion dieser oberirdischen Gewässer ist der systematische Abfluss von „überschüssigem“ Wasser aus der Kulturlandschaft. Wir wissen heute, dass naturnahe Fließgewässer eine Vielzahl von ökologisch wichtigen Funktionen in den Wirkungsgefügen unserer Landschaft übernehmen können. Es gilt heute, diese ökosystemare Leistungsfähigkeit zu steigern und dabei die notwendigen kulturtechnischen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Im Ergebnis können Fließgewässer und ihre Nachbarbiotope als landschaftsökologische Verbundsysteme zu bedeutenden und natürlich vielseitigen Entwicklungsachsen unserer Börde entwickelt werden.

Leider gibt es in unser heutigen Kulturlandschaft keine naturnahen Referenzgewässer vom Typ lösslehmgeprägter Börde- oder Niederungsbach mehr. Denn der Mensch hat seine Umgebung derartig verändert, dass er sich im Ergebnis vor Ort neu in den praktischen „Wasserbau“ zur Renaturierung der technisch ausgebauten Fließgewässer einarbeiten muss. Dabei wird der dazu bestehende gesellschaftliche Auftrag zum einen über Richtlinien und Gesetze auf behördlicher Ebene geregelt – u.a. die EU-WRRL –, zum anderen von den vor Ort lebenden und wirtschaftenden Menschen detailliert formuliert. Letztere gilt es im Rahmen des Machbaren in das ganz pragmatische Handeln einzubeziehen, denn mit der Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort ist eine nachhaltige Entwicklung überhaupt erst erfolgreich möglich.

Um sich in unserer Landschaft dieser umfassenden Aufgabe stellen zu können, erscheint es – neben der Betrachtung natürlicher Faktoren – besonders sinnvoll, die Ansprüche unseres Wirtschaftens mit den „knappen Mitteln“ unserer Natur und Gesellschaft zu analysieren und zu gewichten. Dabei muss man sich über die andauernden Veränderungen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen im Klaren sein. Unsere Landschaft wandelt sich permanent. Eine „neue Landschaft“ aus der Rekultivierung kann hierbei wichtige Vorbildfunktionen übernehmen, denn gerade hier bekommt die Gesellschaft die Chance, eine Landschaft von Grund auf neu herrichten zu müssen. Die enge Verbindung der praktischen Erforschung und Gestaltung von Bördebächen kann so in der alten und neuen Landschaft sinnvoll verbunden werden. Schon jetzt gibt es verschiedene Bachprojekte, die wertvolle Informationen zum Thema Bachrenaturierung und deren ökologischer Effizienz liefern (u.a. Jüchener Bach, Norfbach, Elsbach).

Dieser Vortrag soll dazu dienen, eine ganz praktische Diskussion über die realistischen Gestaltungsmöglichkeiten in bestehenden und neu aufgebauten „Entwicklungsachsen“ zu beginnen.