Landverzehr und Boden als Schutzgut


Die Böden im Rheinischen Braunkohlenrevier — Bodenqualitätsziele der Rekultivierung für die landwirtschaftliche Nutzung Prof. Dr. Tamas Harrach
Kulturlandschaft und Bodendenkmalpflege Dr. Jeanne-Nora Andrikopoulou-Strack
Ertrags- und Wachstumsprognosen von Waldbeständen auf Kippen des Lausitzer Braunkohlenreviers als Planungsinstrument für den Eigentümer zur Gewährleistung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Christoph Ertle, Dr. Lutz Böcker, Dr. Karl Preußner
Berücksichtigung schutzwürdiger Böden in Planungs- und Genehmigungsverfahren Karl-Heinz Olk

Vortrag 1


Die Böden im Rheinischen Braunkohlenrevier — Bodenqualitätsziele der Rekultivierung
für die landwirtschaftliche Nutzung


Prof. Dr. Tamas Harrach (Universität Giessen)

Kurzfassung
Das rheinische Braunkohlenabbaugebiet liegt in einer Lösslandschaft, die sich durch fruchtbare Böden und intensive Landwirtschaft auszeichnet. Es ist daher naheliegend, dass in der Bergbaufolgelandschaft ein erheblicher Flächenanteil für die Landwirtschaft rekultiviert wird.

Ein grundlegendes Ziel der Rekultivierung sind Böden mit hoher Ertragsfähigkeit. Die Voraussetzung dafür bildet die Verwendung von kulturfähigen Substraten mit günstigen physikalischen und chemischen Eigenschaften. Die im größten Teil des Braunkohlenabbaugebietes in ausreichender Mächtigkeit vorkommenden Lösslehme, Lösse und Auenlehme verfügen über sehr günstige Eigenschaften. Hervorzuheben sind die Korngrößenzusammensetzung, vor allem der hohe Schluffanteil und die daran gekoppelte Fähigkeit des Bodens, viel Wasser in pflanzenverfügbarer Form zu speichern (hohe nFK). Der etwas niedrige Tongehalt der Neulandböden führt zu einer verringerten Gefügestabilität, die allerdings durch den Kalkgehalt des Lösses deutlich positiv beeinflusst wird.

Aus günstigen Substraten können nur dann gute Böden entstehen, wenn sie während des bergbaulichen Umlagerungsvorganges nicht misshandelt, d. h. verdichtet werden. Die größte Gefahr droht bei den Planierarbeiten, und zwar bei feuchtem Bodenzustand (auch in tieferen Schichten!) und im besonderen dann, wenn die Absetzer große Unebenheiten (hohe Rippen) hinterlassen. Verdichtete Bodenschichten bilden Barrieren für das Sickerwasser und die Wurzeln. Sie führen zu Staunässe und Mindererträgen. Ein wesentliches Bodenqualitätsziel ist daher die unbehinderte Durchwurzelbarkeit und Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes.

Aus landwirtschaftlicher Sicht sind Bewirtschaftungserschwernisse zu vermeiden, die die Bewirtschaftungskosten erhöhen. Zum Beispiel schon kleinere vernässte Stellen (etwa in Mulden) innerhalb eines Ackerschlages stellen solche Erschwernisse dar. Auch Steine und Fremdkörper können gelegentlich zu erheblichen Erschwernissen führen.

Jung rekultivierte Böden haben zunächst nur einen niedrigen Humusgehalt und eine geringe biologische Aktivität. Zur Kompensation sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, die Kosten verursachen. Das Ziel landwirtschaftlicher Bemühungen zur Bodenverbesserung in dieser Übergangszeit muss daher die Erhöhung des Humusgehaltes und die Förderung der biologischen Aktivität, vor allem des Regenwurmbesatzes, sein.

Im Vortrag werden außerdem die Kriterien für die Filter- und Puffereigenschaften der Böden im Landschaftsstoffhaushalt behandelt.

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Vortrag 2


Kulturlandschaft und Bodendenkmalpflege

Dr. Jeanne-Nora Andrikopoulou-Strack (Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn)

Kurzfassung
So alt wie die Sesshaftwerdung des Menschen ist auch die Geschichte der Rohstoffgewinnung. Sie blickt auf eine fast 7000 Jahre alte Tradition zurück. Die Eingriffe, die der Mensch in der Vergangenheit in seine Umwelt vorgenommen hat und in der Gegenwart weiterhin vornimmt, hängen mit dem Bedürfnis zusammen, Grundstoffe zu gewinnen, die das Überleben sichern und das Leben angenehmer und einfacher machen. Der wesentliche Unterschied zwischen den Begebenheiten früherer Jahrtausende und der Entwicklung seit Beginn der Industrialisierung liegt in der Großflächigkeit der Bodeneingriffe.

Auch der Braunkohlenabbau führt – wie jede andere großflächige Landschaftsveränderung - zu einem empfindlichen und irreversiblen Eingriff in die Kulturlandschaft. Dabei werden nicht nur das Oberflächenrelief und die Deckschichten, sondern auch die Ortschaften und das kulturelle Erbe, d.h. die obertägig erhaltenen Bau- und Bodendenkmäler, sowie Kulturlandschaftsrelikte ebenso wie die im Boden verborgenen archäologischen Zeugnisse eliminiert.

Daher hat die amtliche Bodendenkmalpflege im Rheinland seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts die systematische Begleitung des Braunkohleabbaus als bedeutendes Aufgabenfeld definiert: Der großflächige Abtrag der Deckschichten bietet eine einmalige Chance, archäologische Fundstellen in ihrer vollständigen Ausdehnung zu erfassen, in einem großräumigen regionalen Vergleich zu untersuchen und in einen raum- und zeitbezogenen Kontext zu setzen. Beispiele dafür sind die im Rheinland ausgeführten Projekte zur Erforschung der neolithischen Besiedlung auf der Aldenhovener Platte (SAP) und das Programm zur Erforschung der römerzeitlichen Besiedlung im Hambacher Forst. Solch umfassende Untersuchungen sind sonst nicht möglich.

Dieser fachliche Kenntnisgewinn darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zerstörung der Kulturlandschaft durch den Braunkohlenabbau dem gesetzlich verankerten Ziel, Kulturdenkmäler zu schützen und zu erhalten, entgegensteht. Denn die Archäologen können nur einen geringen Teil des tatsächlich abgehenden Denkmälerbestandes in den Tagebauen Deutschlands dokumentieren und somit für die Nachwelt sichern. Der Rest wird zwangsläufig ohne fachliche Begleitung aufgegeben. Dass dies so ist, ist sicherlich auch aus der Energiepolitik der letzten Jahrzehnte zu begründen. Der Energiegewinnung und -sicherung wurde der bedingungslose Vorrang vor der Erhaltung bzw. umfassenderen Untersuchung der Kulturlandschaft eingeräumt.

In den letzten Jahren veränderte sich allmählich die Einstellung zur Umwelt und damit auch die Haltung gegenüber dem intensiven Landschaftsverbrauch. Im Vorfeld einer Genehmigung geplanter Vorhaben steht inzwischen die Überprüfung und Bewertung der erwarteten Auswirkung auch auf das kulturelle Erbe, wie es das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vorschreibt. Dieses bedeutet konkret, dass zukünftig auch vor der Genehmigung weiterer Tagebaue umfassende Ermittlungen bezüglich der archäologischen Substanz (Prospektionen) stattfinden werden. Diese Vorgehensweise wird einerseits zu einem besseren Überblick über die tatsächliche Zahl bedrohter Fundstellen verhelfen und andererseits eine angemessene fundierte Abwägung dieses Belanges ermöglichen. Diese umfassendere Kenntnislage wird dazu führen, dass die Entscheidung darüber, in welchem Umfang das abgehende archäologische Kulturgut für die Nachwelt zu sichern ist, auf eine angemessenere Grundlage gestellt wird.

In Hinblick auf die Wiederherstellung der abgebauten Flächen ist es für alle wünschenswert, der neuen Landschaft einen höheren gestalterischen Wert zu geben, indem die Lage zerstörter Bau- und Bodendenkmäler sowie von Kulturlandschaftsrelikten, die für die Bevölkerung bedeutend und identitätsstiftend waren, nachzuzeichnen. Lokale Museen könnten in Anlehnung an Heimatmuseen durch die Präsentation der verlorenen Kulturlandschaft die kollektive Erinnerung erhalten und somit zu einer neuen Identität und Heimat verhelfen.

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Vortrag 3


Ertrags- und Wachstumsprognosen von Waldbeständen auf Kippen des Lausitzer Braunkohlenreviers als Planungsinstrument für den Eigentümer zur Gewährleistung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung

Forstassessor Christoph Ertle und Dr. Lutz Böcker (Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften e.V. Finsterwalde)
Dr. Karl Preußner (Vattenfall Europe Mining AG, Senftenberg)

Kurzfassung
Der Braunkohlenbergbau in der Lausitz nimmt vergleichsweise besonders große Flächen in Anspruch, bisher ca. 80.000 ha. Bei der Wiederherstellung der Landschaft macht die forstliche Rekultivierung fast 2/3 der Fläche aus. 28.000 ha sind bereits wieder aufgeforstet und 18.000 ha Kippenwälder sollen nach gegenwärtigem Planungshorizont noch hinzukommen.

Bei diesem großen Waldpotenzial stellt sich die Frage nach dessen Leistungsvermögen. Dieses hängt stark vom Standort, vor allem dem Kipp-Substrat und der Baumartenwahl ab. Als Entscheidungshilfen für die Bestandesbegründung sowie Pflege- und Durchforstungsmaßnahmen gibt es für die Kiefer momentan nur Ertragstafelmodelle, die auf der Bestandesentwicklung unverritzter Standorte basieren. Neuere Untersuchungen des Höhenwachstums mittelalter Bestände zeigen aber, dass der Wuchsgang der Kiefer kippenspezifische Charakteristika aufweist. Die herkömmlichen Ertragstafelmodelle stellen sich somit als ungeeignetes, fehlerhaftes Planungsinstrument für Kippen-Kiefernbestände dar.

Vor dem Hintergrund der Vermarktung der nach dem Bergbau neu angelegten Waldflächen herrscht Unklarheit darüber, was zukünftig hinsichtlich des Holzertrages von diesen Beständen zu erwarten ist.

Da keine Langzeit-Versuchsflächen auf Kippen existieren, wurde die Bestandesentwicklung mit Hilfe des Bestandeswachstumsmodells DYNAMOBEM von WENK simuliert. Es wurden ertragskundliche Daten von 15 Versuchsbeständen eingegeben und die Waldentwicklung bis zum Alter 100 prognostiziert. Mit Hilfe einer zweiten Datenerhebung in den gleichen Beständen nach einem Zeitraum von 6 bis 7 Jahren wurde die Simulation getestet.

Die bisherigen Ergebnisse belegen, dass auf diese Weise langfristige Prognosen des Wachstums von Kiefernerstaufforstungen möglich sind. Schon ab einem frühen Stadium konnte mit relativ hoher Sicherheit die langfristige Waldentwicklung modelliert werden. Es lässt sich so eine Lokalertragstafel für die Kiefer für einen ausgewählten Bereich der Bergbaufolgelandschaft erstellen.

Damit wird dem Bergbautreibenden ein Instrument in die Hand gegeben, die Entwicklung des Waldes auf der Kippe besser vorauszusagen und bereits in der Rekultivierungsphase konkrete Ziele vorzugeben. Für die Vermarktung der Flächen nach der Entlassung aus der Bergaufsicht stehen bessere Informationen gegenüber dem künftigen Waldeigentümer zur Verfügung.

Mit der vorhandenen Datengrundlage lässt sich langfristig ein Sortenprogramm für betriebswirtschaftliche Fragestellungen entwickeln. Weiterhin können mit dieser Simulationsmethode auch Lokalertragstafeln für andere Baumarten erstellt werden.

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Vortrag 4


Berücksichtigung schutzwürdiger Böden in Planungs- und Genehmigungsverfahren

Karl-Heinz Olk (Rhein-Kreis Neuss, Amt für Umweltschutz)

Kurzfassung
Was ist ein schutzwürdiger Boden? Grundsätzlich sind laut Bodenschutzgesetzgebung alle Böden zu schützen, unabhängig von der Ausprägung, der Stoffgehalte oder speziellen bodenphysikalischen Parametern. Insbesondere aus planungs- und baurechtlichen Gründen muss natürlich trotzdem eine abgestufte Bewertung der Böden vorgenommen werden. So grenzt z. B. der Geologische Dienst (GD NRW) die Schutzwürdigkeit auf folgende Böden ein: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten; Regionaltypische und/oder seltene Böden; Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit. Das Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG) fordert, dass die Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte in besonderem Maße erfüllen, besonders zu schützen sind. Insbesondere für weitere notwendige Differenzierungen, z. B. im Abwägungsverfahren oder bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, kann für Böden, für die eine schädliche Bodenveränderung zu besorgen ist, abgeleitet bzw. festgestellt werden, dass kein besonders schutzwürdiger Boden existiert. Werden allerdings in der betreffenden Gemeinde großflächig Prüf- und Maßnahmenwerte überschritten, kann die fachliche Bewertung selbstverständlich auch anders aussehen.

Im Rahmen der Bauleitplanung prüft die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) des Rhein-Kreises Neuss als Träger öffentlicher Belange in jedem Falle auch, ob und inwieweit das geplante Vorhaben auf einen besonders schutzwürdigen Boden einwirkt. Dabei stützt sich die UBB auf: das Kartenwerk und die Aussagen des Geologischen Dienstes NRW; die Ergebnisse der Digitalen Bodenbelastungskarte des Kreises Neuss; die Feststellungen der Reichsbodenschätzungskarte; die Deutsche Grundkarte DGK 5; das Amtliche Topographische Informationssystem des Landesvermessungsamtes NRW (ATKIS); das Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung des Landesumweltamtes NRW (FIS StoBo NRW); das Digitale Kataster des Kreises Neuss zu den Altstandorten und Altablagerungen. Wird die besondere Schutzwürdigkeit nicht festgestellt, verweist die UBB auf die allgemeinen rechtlichen Anforderungen aus der Bau- und Bodenschutzgesetzgebung (Vorsorgemaßnahmen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, Minimierung der Bodenversiegelungen auf das absolut notwendige Maß usw.).

Kommt die UBB im Rahmen ihrer fachlichen Bewertung zu dem Ergebnis, dass der betreffende Boden die natürlichen Bodenfunktionen in besonderem Maße erfüllt, stellt die UBB diesen Belang besonders heraus.

Es wird angestrebt, dem Bodenschutz im planerischen Entscheidungsprozess (Abwägungsverfahren) ein höheres Gewicht zu verleihen. Diesbezüglich wird auch zu prüfen sein, ob der Stellenwert des Bodens durch Ausweisung von Bodenschutzgebieten für besonders schutzwürdige Böden (nach § 12 LbodSchG) weiter erhöht werden kann.